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Soziale und Psychologische Beratung

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Viele Problemlagen können gezielt und relativ rasch gelöst werden. Soziale und psychologische Beratung wirkt dabei kurzfristig, klärend und unterstützend. 

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Dies kann sowohl  das Lösen und Überwindung von persönlichen und sozialen Konflikten beinhalten oder / und die Klärung und Aufarbeitung (Sinn-) Fragen bedeuten. 

Ziel ist die Förderung von sozialer und psychischer Handlungskompetenz und die Verbesserung der Zufriedenheit und der Lebensqualität. 

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Paar-, Eltern- und Familienberatung

Möglichkeit der 
Familien- Eltern- und Erziehungsb
eratung nach
§ 107 Abs. 3 Z1 AußStrG

​In jeder Beziehung und in jeder Familie gibt es hin und da Probleme und Herausforderungen. Das Aufsuchen einer Beratung kann ein erleichtender und lösungsorientierter Schritt sein. 

 

Ziel einer Paar-, Eltern- und Familien-beratung ist es, in der Familie wieder eine förderliche und harmonische Basis des Zusammenlebens herzustellen und das Wohlfühlen jedes Familienmitgliedes zu fördern.

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Dies kann unterschiedliche Konstellationen betreffen: ob Paarbeziehung, klassische Kleinfamilie, Patchwork- oder andere Familienformen, zwischen Geschwistern, Eltern- und Kinder oder mehrere Generationen.

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Image by Alexas_Fotos
Trennung und Scheidung

Möglichkeit der 
Elternberatung nach
§95 Abs. 1a AußStrG

 

Trennung und Scheidung bedeutet fast immer einen Lebensumbruch und geht in vielen Fällen mit Herausforderungen einher.  Beratung und Begleitung im Trennungsprozess kann ein sehr wirksamer und heilsamer Faktor zur Bewältigung der Situation darstellen. Nach dem (wieder-)herstellen der existentiellen Lebensbasis kann die neue Situation als ein persönliches Wachsen gesehen werden und die Krise als Chance zu mehr Lebensqualität genutzt werden. 

 

Für Eltern bedeutet dies, von der Paar- in eine konstruktive Elternebene zu wechseln. Die macht die Entwicklung zahlreicher neuer Verhaltens- und Handlungs-möglichkeiten notwendig. Ziel ist die Herstellung einer förderlichen Elternschaft, in der sich sowohl Kinder und auch Eltern mit all deren Bedürfnissen wohl fühlen. 

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Zur einvernehmlichen Ehescheidung kann die, von Gesetz verpflichtende Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG in Anspruch genommen werden. 

Bei diesem Beratungstermin stehen typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, im Mittelpunkt. Es werden Informationen vermittelt, was Kinder und Jugendliche brauchen, um diese schwierige Phase kurz- und langfristig gut zu bewältigen. 

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